© Büro für technische Dokumentation
Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben
keine Gültigkeit. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden
die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
Zustandekommen des Vertrags
Unser Angebot ist freibleibend. Wir können den Auftrag innerhalb von
einem Monat annehmen. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen
ab Eingang bei uns gebunden.
Lieferung und Verpackung
(1) Der Inhalt und der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen
ergeben sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde bzw. aus
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Nachträge
bedürfen der Schriftform.
(2) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
(3) Unsere Leistung wird von uns an die in der Bestellung genannte
Adresse als Datei geliefert.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der vereinbarte Preis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Er umfasst die Kosten für Verpackung und Transport
bei Lieferung innerhalb Deutschlands.
(2) Wir sind berechtigt, vor Lieferung Sicherheit in Höhe des vereinbarten
Preises zu verlangen. Eine aufgrund der Sicherheitsstellung eingetretene
Verzögerung hat der Kunde zu vertreten.
(3) Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt binnen 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Kürzung. Bei
Bearbeitungszeiten von mehr als vier Wochen je Auftrag können von uns
Zwischenrechnungen nach erbrachter Leistung gestellt werden.
(4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen wir
lediglich erfüllungshalber an.
Urheberrecht
(1) Mit der Übergabe der Unterlagen erwirbt der Kunde an den
zugrundeliegenden Konzepten, Methoden und Verfahren lediglich die
Nutzungsrechte für das eigene Unternehmen. Urheberrechte/Copyrights
verbleiben bei uns. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz.
(2) Ein im Rahmen unserer Leistungen entstandenes Dokument darf
natürlich in uneingeschränkter Anzahl an die Benutzer weitergegeben
werden.
Lieferfrist
(1) Die Lieferfrist beginnt am Tag nach der Absendung der
Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden, insbesondere nicht vor Zahlung eines
vereinbarten Vorschusses.
(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf unsere
Leistung an den Kunden ausgeliefert oder dem Transporteur übergeben
ist.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung,
sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hin-dernisse, die außerhalb
unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung oder Ablieferung der Leistung von erheblichem Einfluss
sind.
(4) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs
entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in
wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Lieferverzug
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist
unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Die Haftung ist im Verzugsfall für jede vollendete Woche
des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf
0,5 % des Lieferwerts, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des
Lieferwerts begrenzt.
Zahlungsverzug, Aufrechnung
(1) Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungszeit gemäß § 3 Absatz 3
kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz
pro Jahr zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns
als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nicht geltend
machen.
Annahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, ersetzt er uns
den entstandenen Schaden - mindestens 20 % des Nettovertragspreises.
Abnahme und Gewährleistung
(1) Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht
schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt (eingehend bei uns) die
Abnahme verweigert. § 640 Abs. 2 BGB gilt uneingeschränkt.
(2) Mängel hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Wir erstel-len unsere
Leistung auf der Grundlage der uns von dem Kunden überlassenen
Informationen und Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit
haftet der Kunde allein. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, die
Informa-tionen und Unterlagen auf technische Vollständigkeit und
Richtigkeit zu prüfen.
(3) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur
Beseitigung des Mangels berechtigt. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, We-ge-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
Herabsetzung des Preises zu ver-langen.
(5) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausge-
schlossen. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden und für den
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(6) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt
auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
(7) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere
Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist
unsere Haftung auf den Betrag begrenzt, den unsere
Haftpflichtversicherung für den Schadensfall zahlt.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Ware, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung behalten wir uns das Eigentum an
Kaufsachen sowie die unbedingte Übertragung von Nutzungsrechten im
vertragsgegenständlichen Umfang vor. Eine Veräußerung, Verpfändung,
Vermietung, Verleihung oder sonstige Zugänglichmachung an einen
Dritten ist bis zum vollständigen Eigentums- und Rechteübergang an den
Kunden nicht zulässig.
(2) Die Ausübung des Eigentums- oder Rechtevorbehalts gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, über die Kaufsachen,
für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach
angemessener Frist anderweitig zu verfügen.
(3) Bei Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden
sind wir berechtigt, Teile der Leistung zurückzuhalten oder begonnene
Arbeiten bis zur Sicherung unserer Ansprüche einzustellen.
Datenschutz
Alle den Kunden betreffenden Daten speichern und verar-beiten wir
unter Beachtung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Der
Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir alle
Kundenstammdaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
speichern und unter Beachtung bestehender
Datenschutzbestimmungen verwenden.
Referenzen
Der Kunde kann erklären, dass wir ihn in unserer Werbung oder
gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen können.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
Erfüllungsort
(1) Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Gerichtsstand ist Stadtlohn/Westf. Wir sind jedoch berechtigt, den
Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Stadtlohn/Westf.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Bestimmung
ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Lücke
des Vertrags und seine Auslegung.
Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen