© Büro für technische Dokumentation
Büro für Technische Dokumentation

Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. (2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

Zustandekommen des Vertrags

Unser Angebot ist freibleibend. Wir können den Auftrag innerhalb von einem Monat annehmen. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen ab Eingang bei uns gebunden.

Lieferung und Verpackung

(1) Der Inhalt und der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde bzw. aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Nachträge bedürfen der Schriftform. (2) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. (3) Unsere Leistung wird von uns an die in der Bestellung genannte Adresse als Datei geliefert.

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der vereinbarte Preis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er umfasst die Kosten für Verpackung und Transport bei Lieferung innerhalb Deutschlands. (2) Wir sind berechtigt, vor Lieferung Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises zu verlangen. Eine aufgrund der Sicherheitsstellung eingetretene Verzögerung hat der Kunde zu vertreten. (3) Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Kürzung. Bei Bearbeitungszeiten von mehr als vier Wochen je Auftrag können von uns Zwischenrechnungen nach erbrachter Leistung gestellt werden. (4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen wir lediglich erfüllungshalber an.

Urheberrecht

(1) Mit der Übergabe der Unterlagen erwirbt der Kunde an den zugrundeliegenden Konzepten, Methoden und Verfahren lediglich die Nutzungsrechte für das eigene Unternehmen. Urheberrechte/Copyrights verbleiben bei uns. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. (2) Ein im Rahmen unserer Leistungen entstandenes Dokument darf natürlich in uneingeschränkter Anzahl an die Benutzer weitergegeben werden.

Lieferfrist

(1) Die Lieferfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere nicht vor Zahlung eines vereinbarten Vorschusses. (2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf unsere Leistung an den Kunden ausgeliefert oder dem Transporteur übergeben ist. (3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hin-dernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. (4) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

Lieferverzug

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist im Verzugsfall für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwerts, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwerts begrenzt.

Zahlungsverzug, Aufrechnung

(1) Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungszeit gemäß § 3 Absatz 3 kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. (2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nicht geltend machen.

Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, ersetzt er uns den entstandenen Schaden - mindestens 20 % des Nettovertragspreises.

Abnahme und Gewährleistung

(1) Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt (eingehend bei uns) die Abnahme verweigert. § 640 Abs. 2 BGB gilt uneingeschränkt. (2) Mängel hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Wir erstel-len unsere Leistung auf der Grundlage der uns von dem Kunden überlassenen Informationen und Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet der Kunde allein. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, die Informa-tionen und Unterlagen auf technische Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. (3) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Beseitigung des Mangels berechtigt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, We-ge-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (4) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Preises zu ver-langen. (5) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausge- schlossen. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden und für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. (6) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. (7) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Betrag begrenzt, den unsere Haftpflichtversicherung für den Schadensfall zahlt. (8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Ware, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung behalten wir uns das Eigentum an Kaufsachen sowie die unbedingte Übertragung von Nutzungsrechten im vertragsgegenständlichen Umfang vor. Eine Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder sonstige Zugänglichmachung an einen Dritten ist bis zum vollständigen Eigentums- und Rechteübergang an den Kunden nicht zulässig. (2) Die Ausübung des Eigentums- oder Rechtevorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, über die Kaufsachen, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen. (3) Bei Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden sind wir berechtigt, Teile der Leistung zurückzuhalten oder begonnene Arbeiten bis zur Sicherung unserer Ansprüche einzustellen.

Datenschutz

Alle den Kunden betreffenden Daten speichern und verar-beiten wir unter Beachtung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir alle Kundenstammdaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichern und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwenden.

Referenzen

Der Kunde kann erklären, dass wir ihn in unserer Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen können.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand,

Erfüllungsort

(1) Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. (2) Gerichtsstand ist Stadtlohn/Westf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (3) Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Stadtlohn/Westf.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Lücke des Vertrags und seine Auslegung.

Allgemeine

Geschäfts-

bedingungen

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Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. (2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

Zustandekommen des Vertrags

Unser Angebot ist freibleibend. Wir können den Auftrag innerhalb von einem Monat annehmen. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen ab Eingang bei uns gebunden.

Lieferung und Verpackung

(1) Der Inhalt und der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich vorrangig aus der schriftlichen Vertragsurkunde bzw. aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Nachträge bedürfen der Schriftform. (2) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. (3) Unsere Leistung wird von uns an die in der Bestellung genannte Adresse als Datei geliefert.

Preise und

Zahlungsbedingungen

(1) Der vereinbarte Preis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er umfasst die Kosten für Verpackung und Transport bei Lieferung innerhalb Deutschlands. (2) Wir sind berechtigt, vor Lieferung Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises zu verlangen. Eine aufgrund der Sicherheitsstellung eingetretene Verzögerung hat der Kunde zu vertreten. (3) Die Zahlung des vereinbarten Preises erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Kürzung. Bei Bearbeitungszeiten von mehr als vier Wochen je Auftrag können von uns Zwischenrechnungen nach erbrachter Leistung gestellt werden. (4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen wir lediglich erfüllungshalber an.

Urheberrecht

(1) Mit der Übergabe der Unterlagen erwirbt der Kunde an den zugrundeliegenden Konzepten, Methoden und Verfahren lediglich die Nutzungsrechte für das eigene Unternehmen. Urheberrechte/Copyrights verbleiben bei uns. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz. (2) Ein im Rahmen unserer Leistungen entstandenes Dokument darf natürlich in uneingeschränkter Anzahl an die Benutzer weitergegeben werden.

Lieferfrist

(1) Die Lieferfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen, jedoch nicht vor Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere nicht vor Zahlung eines vereinbarten Vorschusses. (2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf unsere Leistung an den Kunden ausgeliefert oder dem Transporteur übergeben ist. (3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hin-dernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. (4) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

Lieferverzug

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist im Verzugsfall für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwerts, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwerts begrenzt.

Zahlungsverzug, Aufrechnung

(1) Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungszeit gemäß § 3 Absatz 3 kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. (2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nicht geltend machen.

Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, ersetzt er uns den entstandenen Schaden - mindestens 20 % des Nettovertragspreises.

Abnahme und Gewährleistung

(1) Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt (eingehend bei uns) die Abnahme verweigert. § 640 Abs. 2 BGB gilt uneingeschränkt. (2) Mängel hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Wir erstel-len unsere Leistung auf der Grundlage der uns von dem Kunden überlassenen Informationen und Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet der Kunde allein. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, die Informa-tionen und Unterlagen auf technische Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. (3) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Beseitigung des Mangels berechtigt. In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, We-ge-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (4) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Preises zu ver-langen. (5) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausge-schlossen. Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden und für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. (6) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. (7) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Betrag begrenzt, den unsere Haftpflichtversicherung für den Schadensfall zahlt. (8) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Ware, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung behalten wir uns das Eigentum an Kaufsachen sowie die unbedingte Übertragung von Nutzungsrechten im vertragsgegenständlichen Umfang vor. Eine Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder sonstige Zugänglichmachung an einen Dritten ist bis zum vollständigen Eigentums- und Rechteübergang an den Kunden nicht zulässig. (2) Die Ausübung des Eigentums- oder Rechtevorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, über die Kaufsachen, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen. (3) Bei Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden sind wir berechtigt, Teile der Leistung zurückzuhalten oder begonnene Arbeiten bis zur Sicherung unserer Ansprüche einzustellen.

Datenschutz

Alle den Kunden betreffenden Daten speichern und verar-beiten wir unter Beachtung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir alle Kundenstammdaten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung speichern und unter Beachtung bestehender Datenschutzbestimmungen verwenden.

Referenzen

Der Kunde kann erklären, dass wir ihn in unserer Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen können.

Anwendbares Recht,

Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. (2) Gerichtsstand ist Stadtlohn/Westf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (3) Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Stadtlohn/Westf.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Lücke des Vertrags und seine Auslegung.

Allgemeine

Geschäfts-

bedingungen